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Adolf-Kolping-Straße 130, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Deutschland
Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz 67433
06321 9639930

Danke, fr die schnelle und unkomplizierte Hilfe.Selten habe ich erlebt da sich so schnell ein Anwalt mit seinem Team um diese besondere Angelegenheit gekmmert hat, die letztlich fr alle Beteiligten ein Erfolg war. Bei der nchsten Situation werde ich mich direkt an Sie wenden.Freundliche Gre Jrg Wagner

Die Kanzlei Hebinger vertritt meine Firma und auch mich privat schon seit mehreren Jahren. Herr Hebing geniet mein vollstes Vertrauen. Seine Kompetenz selbst schwierige Flle einzuschtzen und die Erfolgschancen aufzuzeigen sind ein groer Pluspunkt. Ich habe und werde Herrn Hebinger jederzeit mit gutem Gewissen weiter empfehlen.

Frau RA Winter ist sehr kompetent . Wir waren sehr zufrieden und knnen Sie nur weiterempfehlen.

Nach prompter Androhung eines Abmahnverfahrens wegen angeblicher "falscher Tatsachenbehauptung" (was seinerseits ironischerweise eben genau eine solche darstellt!) fhre ich meine Negativbewertung nun nher aus, da diese sehr wohl begrndet ist!Smtliche hier gemachten Angaben entsprechen vollumfnglich der Wahrheit. Bewertungen von Sachverhalten hingegen spiegeln lediglich meine persnliche Meinung wider, sind aber entsprechend durch mein Grundrecht auf freie Meinungsuerung gedeckt, welches auch die Kanzlei Hebinger zu respektieren hat. Ich weise der Vollstndigkeit halber noch darauf hin, da auf geradezu "magische Weise" smtliche negativen Bewertungen der Kanzlei zwischenzeitlich verschwunden sind - offenbar hatten die ungebhrlichen Einschchterungsversuche bei den anderen Rezensenten mehr Erfolg als bei mir.Nun zur Begrndung meiner schlechten Bewertung:Im Zuge eines Gerichtsverfahrens sowie des vorhergehenden Schriftwechsels durfte ich die Arbeitsweise der Kanzlei ber mehrere Monate nher kennenlernen. Mein subjektiver, aber in der Sache begrndeter Eindruck war, da die Kanzlei insgesamt unsauber arbeitet, da in den Schriftstzen teilweise nicht oder nicht angemessen auf strittige Sachverhalte eingegangen wurde. Auch lie das Leseverstndnis einer der Anwltinnen stark zu wnschen brig, da eine eine fr Proze wichtige Formulierung im Konjunktiv nicht als solche erkannt wurde. Die Anwltin versuchte, auf Grundlage dieser Irrealis-Formulierung der Gegenseite argumentativ "einen Strick zu drehen", was ihr jedoch (selbstverstndlich!) nicht gelang. Als Anwltin sollte man die Basisgrammatik des Deutschen eben doch besser vollstndig beherrschen bzw. sich die Zeit nehmen, Schriftstze etwas konzentrierter zu lesen... Zu guter Letzt habe ich, nach dem persnlichen Aufeinandertreffen im Zuge des Verhandlungstermins, auch noch auf zwischenmenschlicher Ebene einen uerst negativen Eindruck von besagter Anwltin erhalten: So wurden nicht einmal die Grundregeln eines angemessen hflichen Miteinanders eingehalten - meines Erachtens kann man nmlich selbst den Vertretern der Gegenseite durchaus noch "Guten Tag" und "Auf Wiedersehen" sagen (bzw. dies wenigstens entgegnen), ohne sich die Zunge zu brechen... Die Bewertung, inwiefern es moralisch vertretbar ist, die Unsicherheit und juristische Unwissenheit einer lteren Dame (Vertreterin der Gegenseite) zu nutzen, um dann (nachdem man den eigens angereisten Sohn wegen angeblicher Verflschung von dessen Zeugenaussage vorsorglich aus dem Saal komplementiert hatte) einen fr besagte Dame sehr unvorteilhaften Vergleich zu erzielen, berlasse ich dem Leser meiner Rezension.Nachtrag: Wer sich die Mhe macht, den zweiten Standort der Kanzlei in Deidesheim zu googeln, kann sich hier brigens noch einen zustzlichen Eindruck ber die Arbeitsweise verschaffen. Dort zitiere ich aus dem eingangs erwhnten Schreiben, in welchem man sich schon im ersten Satz selbst widerspricht (konkret: dem Antwortkommentar unter meiner Bewertung). Die Erffnung eines Schreibens mit einer falschen Tatsachenbehauptung zeugt in der Tat von geballter juristischer Kompetenz!

Wurde und werde in dem laufenden Verfahren gut beraten und vertreten. Fragen werden errtert und beantwortet. Das Vorgehen wird immer zuerst zusammen besprochen und dann so ausgefhrt.

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Rechtsanwaltskanzlei Hebinger — Anwalt in Neustadt an der Weinstraße

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Rechtsanwaltskanzlei Hebinger

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Basierend auf 5 Rezensionen

Kontakte

Kategorie:
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Adresse:
Adolf-Kolping-Straße 130, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Deutschland.
Stadt:
Neustadt an der Weinstraße
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Postleitzahl:
67433

Über die Rechtsanwaltskanzlei Hebinger

Rechtsanwaltskanzlei Hebinger ist eine deutsche Anwalt mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz. Rechtsanwaltskanzlei Hebinger befindet sich in der Adolf-Kolping-Straße 130, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Deutschland.


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ALLE Bewertungen über Rechtsanwaltskanzlei Hebinger

  • Jörg Wagner
    Hinzugefügt am 31.08.2017
    Danke, fr die schnelle und unkomplizierte Hilfe.Selten habe ich erlebt da sich so schnell ein Anwalt mit seinem Team um diese besondere Angelegenheit gekmmert hat, die letztlich fr alle Beteiligten ein Erfolg war. Bei der nchsten Situation werde ich mich direkt an Sie wenden.Freundliche Gre Jrg Wagner
  • T. Harant
    Hinzugefügt am 28.08.2017
    Die Kanzlei Hebinger vertritt meine Firma und auch mich privat schon seit mehreren Jahren. Herr Hebing geniet mein vollstes Vertrauen. Seine Kompetenz selbst schwierige Flle einzuschtzen und die Erfolgschancen aufzuzeigen sind ein groer Pluspunkt. Ich habe und werde Herrn Hebinger jederzeit mit gutem Gewissen weiter empfehlen.
  • Mauro Pitzalis
    Hinzugefügt am 06.03.2018
    Frau RA Winter ist sehr kompetent . Wir waren sehr zufrieden und knnen Sie nur weiterempfehlen.
  • Matthias Schlosser
    Hinzugefügt am 06.02.2019
    Nach prompter Androhung eines Abmahnverfahrens wegen angeblicher "falscher Tatsachenbehauptung" (was seinerseits ironischerweise eben genau eine solche darstellt!) fhre ich meine Negativbewertung nun nher aus, da diese sehr wohl begrndet ist!Smtliche hier gemachten Angaben entsprechen vollumfnglich der Wahrheit. Bewertungen von Sachverhalten hingegen spiegeln lediglich meine persnliche Meinung wider, sind aber entsprechend durch mein Grundrecht auf freie Meinungsuerung gedeckt, welches auch die Kanzlei Hebinger zu respektieren hat. Ich weise der Vollstndigkeit halber noch darauf hin, da auf geradezu "magische Weise" smtliche negativen Bewertungen der Kanzlei zwischenzeitlich verschwunden sind - offenbar hatten die ungebhrlichen Einschchterungsversuche bei den anderen Rezensenten mehr Erfolg als bei mir.Nun zur Begrndung meiner schlechten Bewertung:Im Zuge eines Gerichtsverfahrens sowie des vorhergehenden Schriftwechsels durfte ich die Arbeitsweise der Kanzlei ber mehrere Monate nher kennenlernen. Mein subjektiver, aber in der Sache begrndeter Eindruck war, da die Kanzlei insgesamt unsauber arbeitet, da in den Schriftstzen teilweise nicht oder nicht angemessen auf strittige Sachverhalte eingegangen wurde. Auch lie das Leseverstndnis einer der Anwltinnen stark zu wnschen brig, da eine eine fr Proze wichtige Formulierung im Konjunktiv nicht als solche erkannt wurde. Die Anwltin versuchte, auf Grundlage dieser Irrealis-Formulierung der Gegenseite argumentativ "einen Strick zu drehen", was ihr jedoch (selbstverstndlich!) nicht gelang. Als Anwltin sollte man die Basisgrammatik des Deutschen eben doch besser vollstndig beherrschen bzw. sich die Zeit nehmen, Schriftstze etwas konzentrierter zu lesen... Zu guter Letzt habe ich, nach dem persnlichen Aufeinandertreffen im Zuge des Verhandlungstermins, auch noch auf zwischenmenschlicher Ebene einen uerst negativen Eindruck von besagter Anwltin erhalten: So wurden nicht einmal die Grundregeln eines angemessen hflichen Miteinanders eingehalten - meines Erachtens kann man nmlich selbst den Vertretern der Gegenseite durchaus noch "Guten Tag" und "Auf Wiedersehen" sagen (bzw. dies wenigstens entgegnen), ohne sich die Zunge zu brechen... Die Bewertung, inwiefern es moralisch vertretbar ist, die Unsicherheit und juristische Unwissenheit einer lteren Dame (Vertreterin der Gegenseite) zu nutzen, um dann (nachdem man den eigens angereisten Sohn wegen angeblicher Verflschung von dessen Zeugenaussage vorsorglich aus dem Saal komplementiert hatte) einen fr besagte Dame sehr unvorteilhaften Vergleich zu erzielen, berlasse ich dem Leser meiner Rezension.Nachtrag: Wer sich die Mhe macht, den zweiten Standort der Kanzlei in Deidesheim zu googeln, kann sich hier brigens noch einen zustzlichen Eindruck ber die Arbeitsweise verschaffen. Dort zitiere ich aus dem eingangs erwhnten Schreiben, in welchem man sich schon im ersten Satz selbst widerspricht (konkret: dem Antwortkommentar unter meiner Bewertung). Die Erffnung eines Schreibens mit einer falschen Tatsachenbehauptung zeugt in der Tat von geballter juristischer Kompetenz!
  • G scheu
    Hinzugefügt am 26.12.2018
    Wurde und werde in dem laufenden Verfahren gut beraten und vertreten. Fragen werden errtert und beantwortet. Das Vorgehen wird immer zuerst zusammen besprochen und dann so ausgefhrt.
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